Wenn man sich mit Verpackungen der eLiquids beschäftigt fällt auf das in den letzten Jahren die Pflichten für die Informationen von verbrauchern zugenommen haben.
Eine sorgenfreie Beschriftung ist fast immer nur noch nach Fachanwaltlichem Rat zu erstellen. Nach unseren Recherchen halten wir aber zumindest folgende Gesetze für wichtig in Bezug auf Verpackungen und Etiketten für Liquids:
- TabakerzG – Gesetz über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse
- TabakerzV Verordnung über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse
- Die Richtlinie 2014/40/EU zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung…
Wer diese einmal genauer recherchieren möchte – wir haben oben im Text den Link zu den Texte der EU und Gesetzen im Internet.
Aus diesen Gesetzen und Verordnungen ergeben sich Kennzeichnungsvorgaben für die Außenverpackung und den vorgeschriebenen Beipackzettel wie u.a.: (nicht vollständig!)
- Angabe der Inhaltsstoffe in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils
- Angabe des Nikotingehalts und der Nikotinabgabe pro Dosis
- Hinweis: Das Produkt darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
- Warnhinweis in Landessprache: „Dieses Produkt enthält Nikotin: einen Stoff, der sehr stark abhängig macht.“, der auf beiden größten Flächer der Verpackung aufgebracht werden muss (min 30%)
So hat sich in letzer Zeit für die kleinen Liquid Fläschchen eine Hülle eingeführt, auf die diese Pflichtangaben der Außenverpackunge aufgebracht werden.
Aber auch Beipackzettel wird nach § 15 TabakerzG & § 26 TabakerzV verlangt mit der Überschrift „Gebrauchsinformation“. Im folgenden müssen dann Gebrauchsinformationen, Gegenanzeigen, Warnhinweise u.v.m. aufgeführt werden. Auf der der einen Seite kann man diese Information natürlich als Beipackzettel einpacken, jedoch verlangt das einen zusätzlichen Aufwand und kann – je nach Land und Umfang der Pflichtangaben- einfach mit einem Booklet-Etikett erledigt werden.
Booklet Etiketten sind quasi mehrseitige Etiketten bei denen die 2 Innenseiten bereits vorgedruckt sind – nur die Oberfläche müssen sie dann individuell bedrucken. Damit kommen diese Etiketten auch auf Rolle und können einfach nur auf der Oberseite bedruckt werden – wie normale „Etiketten“ mit einem Farbetikettendrucker wie z.B. dem Kiaro von Astronova!
Ein Booklet-Etikett übermittelt zusätzliche Informationen wie z.B. die korrekte Anwendung oder gesetzlich vorgeschriebene Pflichtinformationen, die bei einem Standardetikett (einlagig gedruckte Etiketten) nicht oder nur sehr schlecht transportiert werden können.
Auch die Polyester Booklet Etiketten sind 63,5 x 33mm (BxH) groß und mit einer tollen glänzenden Oberfläche beschichtet. Für den Verarbeitungsprozess haften diese gut aneinander und an viele Oberflächen, dennoch kann der Kunde diese später bei Bedarf öffnen um die vorgeschriebenen Informationen zu bekommen.
Wer sich solche „Bookletetikett mit 165 PP hochglänzender Oberfläche“ einmal ansehen möchte ist herzlich zur Inter-Tabak in den Zuliefererbereich (Inter-Supply) eingeladen. Dort werden wir Ihnen sowohl den hervorragenden Kiaro Drucker als auch die Booklet-Etiketten zeigen können.
Gerne können Sie auch für unseren Showroom mit zahlreichen Farbetikettendruckern in Recklinghausen einen Termin machen. Kontaktieren Sie uns einfach was Ihnen besser passt.
Informationen zur Messe: